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Für Betriebe bis 20 Beschäftigte · Raum Stuttgart und Esslingen

Schreiben von der Behörde erhalten?

Deine Frist läuft.
Jetzt zählt, wo dein Betrieb steht und was zu tun ist.

Erzähl mir kurz, worum es geht

Bestellurkunde sofort

Preis steht vorher fest

Bei dir vor Ort

Ohne Bindung

Was verlangt wird, steht im Schreiben. Wie du es umsetzt, zeige ich dir

Ich bin Petros Sipakis, Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ich weiß, wie wir diese Situation gemeinsam in den Griff bekommen.

Noch nichts da?
Das ist kein Rückstand. Es ist dein Ausgangspunkt.
Wir fangen dort an, wo du stehst.

So läuft die sicherheitstechnische Betreuung ab

  1. Station 1

    Der Rückruf

    Du schreibst mir kurz, wer geschrieben hat, was verlangt wird und bis wann. Wann ich dich anrufe, entscheidest du. Dann klären wir die Frist, die Dauer der Betreuung und wie viele Termine dein Betrieb braucht.

    Auf deinem Tisch: eine belastbare erste Einschätzung, mit der du planen kannst.

  2. Station 2

    Die Zusage

    Erst nach dem Telefonat bekommst du ein verbindliches Angebot für genau den besprochenen Umfang. Der Preis hängt davon ab, was in deinem Betrieb schon vorhanden ist, was noch fehlt und was die Aufsicht verlangt.

    Die Bestellungsurkunde liegt als fertige Vorlage bei. Du unterschreibst sie und kannst die Bestellung damit nachweisen.

    Auf deinem Tisch: ein verbindliches Angebot und eine unterschriftsfertige Bestellungsurkunde nach § 5 ASiG, die du sofort vorlegen kannst.

  3. Station 3

    Wir schauen uns deinen Betrieb an

    Beim ersten Termin schauen wir gemeinsam, wie der Arbeitsschutz in deinem Betrieb organisiert ist und was schon da ist. Du musst dafür nichts neu erstellen. Wenn etwas fehlt, finden wir genau das heraus.

    Danach sehen wir uns die Arbeitsplätze und Tätigkeiten an. Was mir auffällt, besprechen wir direkt vor Ort, mit ersten konkreten Vorschlägen.

    In der Regel reichen zwei Termine von jeweils rund anderthalb Stunden. Wie viele es bei dir werden, klären wir vor dem Angebot.

    Auf deinem Tisch: eine vollständige Übersicht darüber, was bereits vorhanden ist, was noch fehlt und in welcher Reihenfolge die nächsten Maßnahmen sinnvoll sind.

  4. Station 4

    Der Bericht

    Zum Abschluss erhältst du den Tätigkeitsbericht nach § 5 DGUV Vorschrift 2. Der Bericht kann zu den Unterlagen gehören, mit denen du die nach § 6 Arbeitsschutzgesetz erforderliche Dokumentation führst, weil er die festgestellten Gefährdungen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen inhaltlich abbildet. Wir gehen ihn gemeinsam durch, Seite für Seite. Danach weißt du, was darin steht, warum es dort steht und wie du damit weiterarbeitest.

    Aufgeschlagener Bericht in einer Mappe auf einer Werkbank

    Was drinsteht

    1. Welche Gefährdungen es in deinem Betrieb gibt
    2. Welche Maßnahmen daraus folgen
    3. In welcher Reihenfolge die nächsten Schritte sinnvoll sind
    4. Was bereits in Ordnung ist

    § 5 DGUV Vorschrift 2 · Orientierungsmuster DGUV Regel 100-001

    Auf deinem Tisch: ein Tätigkeitsbericht auf Grundlage des Orientierungsmusters der DGUV Regel 100-001. Der Bericht ist nicht die Gefährdungsbeurteilung selbst. Sie bleibt Aufgabe des Unternehmers. Er enthält aber die fachliche Grundlage und zeigt dir, was in deiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden muss.

  5. Klarheit darüber, was dein Betrieb braucht

    Die Betreuung ist befristet und endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Niemand muss kündigen. Ob danach eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll ist, entscheiden wir gemeinsam. Mein Ziel ist, dass du deinen Arbeitsschutz verstehst und mit den passenden Werkzeugen selbst weiterführst.

Das Schreiben erledigt sich nicht von selbst

Die Aufsicht

Der festgestellte Mangel bleibt bestehen und wird in den Akten der Aufsicht geführt. Sie kann weitere Nachweise verlangen und Maßnahmen anordnen. Entscheidend ist, dass du innerhalb der Frist handelst.

Ein Unfall in dieser Zeit

Nach einem Arbeitsunfall wird geprüft, welche Gefährdungen bekannt waren, welche Schutzmaßnahmen festgelegt wurden und wie der Arbeitsschutz im Betrieb organisiert war. Dann zählt, was du konkret getan und dokumentiert hast. Die Gefährdungsbeurteilung, die daraus abgeleiteten Maßnahmen und deren Dokumentation gehören zu den Pflichten des Arbeitgebers. Die Grundlage dafür bilden insbesondere §§ 3, 5 und 6 ArbSchG.

§§ 3, 5 und 6 ArbSchG

Der erste Schritt liegt bei dir

Schreib mir, wer sich gemeldet hat, was verlangt wird und welche Frist genannt ist. Vier Zeilen genügen. Wann ich dich anrufe, entscheidest du.

Petros Sipakis am Telefon, vor ihm ein Notizblock

Du bist nicht im Raum Stuttgart und Esslingen? Schreib mir trotzdem.
Im ersten Gespräch klären wir, ob ich dich unterstützen kann.